15:47 Uhr | 15.02.2021
Altenburg. Aufgrund der seit ca. zwei Wochen sinkenden 7-Tage-Inzidenz, die aktuell deutlich unter dem Wert 200 liegt, hebt der Landkreis die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber in der Zeit von 5 bis 22 Uhr sowie die Mobilitätsbeschränkung (15-Kilometer-Radius) ab Mittwoch, den 17. Februar 2021 auf.
Erstmals ist im Altenburger Land bei einem Mann mittleren Alters die britische Variante der Corona-Mutation B.1.1.7 nachgewiesen worden. Der Mann sowie alle ermittelten Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich in Quarantäne. Wo sich der Mann angesteckt hat, ist nicht bekannt.
Übers Wochenende registrierte das Gesundheitsamt 34 Neuinfektionen. Hotspots sind im Altenburger Land weiterhin nicht erkennbar. Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 107,4. Die Zahl der positiv aktiven Covid-19-Fälle ist erneut deutlich, auf nunmehr 428, gesunken.
Amtliche Bekanntmachung
DER LANDRAT
DES LANDKREISES Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg
1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 3. Februar 2021 zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Altenburger Land aufgrund steigender Infektionszahlen
Die Allgemeinverfügung vom 03.02.2021 wird wie folgt geändert:
§ 2 - Aufenthalt im öffentlichen Raum und Ausgangsbeschränkungen - wird hiermit aufgehoben
§ 2a - Mobilitätsbeschränkung - wird hiermit aufgehoben.
§ 8 Abs. 3 Nr.1 und Nr. 2 entfällt.
Die Änderungsverfügung tritt am 17.02.2021 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen dieses 1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg einzulegen.
Hinweise
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 ThürVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzumachen. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg, Zimmer 220 während folgender Zeiten:
montags bis donnerstags 09:00 – 15:00 Uhr
freitags 09:00 -12:00 Uhr
eingesehen werden.
Altenburg, den 15.02.2021
Uwe Melzer
Landrat
10.03.2026
Altenburg. Ende Februar 2026 wurde in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg die anzeigepflichtige atypische Geflügelpest (Newcastle... [mehr]
13.03.2026
Herausforderungen der medizinischen Versorgung im Altenburger Land Die medizinische Versorgungslage im Altenburger Land... [mehr]
13.03.2026
In unseren aktuellen Nachrichten erfahrt Sie, warum die Skat-Symbole vorerst doch nicht ins Stadtlogo zurückkehren und was der... [mehr]
10.03.2026
Schmölln. Die Volkshochschule Schmölln lädt am Donnerstag, dem 19. März, 19 Uhr, zur nächsten Vorstellung in der Reihe „VHS-Kino: der... [mehr]
12.03.2026
Tanz trifft Musikgeschichte Das Thüringer Staatsballett widmet sich in seiner Produktion „Rachmaninov – Zwischen den Welten“, die... [mehr]
11.03.2026
Drei Männer, eine Leidenschaft, tausende Fragen. Manuel Kressin, Mike Langer und Torsten Brandt fordern sich im Filmquiz live aus dem... [mehr]
11.03.2026
Erfurt - Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, zeigt sich angesichts der stark gestiegenen Spritpreise... [mehr]
13.03.2026
Thorsten Klöppel steht als neuer Landesvorsitzender der Thüringer FDP vor einer gewaltigen Herausforderung. Nach dem überraschenden... [mehr]
12.03.2026
Altenburg - Offenbar hat der Fraktionsvorsitzende von Pro Altenburg, Peter Müller, hinter verschlossenen Türen dem, jetzt von ihm... [mehr]