Altenburg, 30.06.2026 12:05 Uhr

Regionales

15:47 Uhr | 15.02.2021

Landkreis hebt Einschränkungen auf

Altenburg. Aufgrund der seit ca. zwei Wochen sinkenden 7-Tage-Inzidenz, die aktuell deutlich unter dem Wert 200 liegt, hebt der Landkreis die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber in der Zeit von 5 bis 22 Uhr sowie die Mobilitätsbeschränkung (15-Kilometer-Radius) ab Mittwoch, den 17. Februar 2021 auf.

 

Erstmals ist im Altenburger Land bei einem Mann mittleren Alters die britische Variante der Corona-Mutation B.1.1.7 nachgewiesen worden. Der Mann sowie alle ermittelten Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich in Quarantäne. Wo sich der Mann angesteckt hat, ist nicht bekannt.

Übers Wochenende registrierte das Gesundheitsamt 34 Neuinfektionen. Hotspots sind im Altenburger Land weiterhin nicht erkennbar. Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 107,4. Die Zahl der positiv aktiven Covid-19-Fälle ist erneut deutlich, auf nunmehr 428, gesunken.

 

 

Amtliche Bekanntmachung

DER LANDRAT

DES LANDKREISES Altenburger Land

Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg

 

1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 3. Februar 2021 zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Altenburger Land aufgrund steigender Infektionszahlen

 

Die Allgemeinverfügung vom 03.02.2021 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 - Aufenthalt im öffentlichen Raum und Ausgangsbeschränkungen - wird hiermit aufgehoben

§ 2a - Mobilitätsbeschränkung - wird hiermit aufgehoben.

§ 8 Abs. 3 Nr.1 und Nr. 2 entfällt.

Die Änderungsverfügung tritt am 17.02.2021 in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen dieses 1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg einzulegen.

 

Hinweise

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 ThürVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzumachen. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg, Zimmer 220 während folgender Zeiten:

 

montags bis donnerstags 09:00 – 15:00 Uhr

freitags 09:00 -12:00 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Altenburg, den 15.02.2021


 

Uwe Melzer

Landrat

 

 

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