15:47 Uhr | 15.02.2021
Altenburg. Aufgrund der seit ca. zwei Wochen sinkenden 7-Tage-Inzidenz, die aktuell deutlich unter dem Wert 200 liegt, hebt der Landkreis die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber in der Zeit von 5 bis 22 Uhr sowie die Mobilitätsbeschränkung (15-Kilometer-Radius) ab Mittwoch, den 17. Februar 2021 auf.
Erstmals ist im Altenburger Land bei einem Mann mittleren Alters die britische Variante der Corona-Mutation B.1.1.7 nachgewiesen worden. Der Mann sowie alle ermittelten Kontaktpersonen ersten Grades befinden sich in Quarantäne. Wo sich der Mann angesteckt hat, ist nicht bekannt.
Übers Wochenende registrierte das Gesundheitsamt 34 Neuinfektionen. Hotspots sind im Altenburger Land weiterhin nicht erkennbar. Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 107,4. Die Zahl der positiv aktiven Covid-19-Fälle ist erneut deutlich, auf nunmehr 428, gesunken.
Amtliche Bekanntmachung
DER LANDRAT
DES LANDKREISES Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg
1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Altenburger Land zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 3. Februar 2021 zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Altenburger Land aufgrund steigender Infektionszahlen
Die Allgemeinverfügung vom 03.02.2021 wird wie folgt geändert:
§ 2 - Aufenthalt im öffentlichen Raum und Ausgangsbeschränkungen - wird hiermit aufgehoben
§ 2a - Mobilitätsbeschränkung - wird hiermit aufgehoben.
§ 8 Abs. 3 Nr.1 und Nr. 2 entfällt.
Die Änderungsverfügung tritt am 17.02.2021 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen dieses 1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg einzulegen.
Hinweise
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 ThürVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzumachen. Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in 04600 Altenburg, Zimmer 220 während folgender Zeiten:
montags bis donnerstags 09:00 – 15:00 Uhr
freitags 09:00 -12:00 Uhr
eingesehen werden.
Altenburg, den 15.02.2021
Uwe Melzer
Landrat
15.01.2026
Regionale Unternehmen kämpfen um Nachwuchskräfte Die Suche nach qualifizierten Auszubildenden stellt Unternehmen im... [mehr]
14.01.2026
In diesem Jahr wird der Kulturpreis der Stadt Altenburg vergeben. Der Kulturpreis soll Einzelpersonen, Vereine und freie Gruppen, die... [mehr]
16.01.2026
Altenburg. Streitbar und engagiert für das Gemeinwohl – die Worte umfassen wohl am ehesten, was der Altenburger Jens Daniel war. Am 10.... [mehr]
21.01.2026
POSTERSTEIN. Der Uranabbau der Wismut hat Ostthüringen geprägt wie kaum ein zweites Kapitel der Geschichte. Ab dem 25. Januar widmet... [mehr]
21.01.2026
Die Schiedsrichtergruppe des ZFC Meuselwitz besteht aktuell aus 14 aktiven Schiedsrichtern, die im Jahr 2025 insgesamt 404 Spiele... [mehr]
20.01.2026
Musikalische Reise in die Neue Welt Mit dem 5. Philharmonischen Konzert der Saison lädt das Philharmonische Orchester Altenburg... [mehr]
19.01.2026
Schmölln - Während viele Jugendliche ihre Abschlussarbeiten am Schreibtisch verbringen, zog es drei Zehntklässlerinnen der Regelschule... [mehr]
19.01.2026
Altenburg. Am Mittwoch, dem 28. Januar, 18 Uhr; ist die Schreibgruppe der Volkshochschule Erfurt in der Volkshochschule Altenburg zu... [mehr]
19.01.2026
Am Freitag wurde Emily Denzin vom SV Lerchenberg Altenburg in Gera für die Saison 2025 in der Osterland-Cross-Serie in der Gesamtwertung... [mehr]