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18:58 Uhr | 21.09.2020

Jetzt auch im Altenburger Land

Sparkasse kündigt Prämien-Sparverträge

Die Sparkasse Altenburger Land kündigt zum 31.12.2020 unbefristet laufende Prämien-Sparverträge. „Die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen der EZB und die Stillhaltepolitik der Bundesregierung haben dazu geführt, diesen Schritt bewusst zu gehen. Wir haben diese Entscheidung sehr lange zugunsten unserer Kunden nicht getroffen, müssen jedoch festhalten, dass auch wir ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen sein müssen und uns betriebswirtschaftlich diese Verträge auf Dauer nicht leisten können.“ sagt der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Altenburger Land, Bernd Wannenwetsch. Die Sparkasse Altenburger Land hat ihren Kunden seinerzeit langfristige Sparverträge angeboten, um die Möglichkeit zum sicheren Aufbau eines Vermögens zu geben. Die Kunden hatten damit eine regelmäßige Geldanlage, die sie bei anderen Banken nicht bekommen haben, obwohl diese das auch hätten anbieten können.

 

Die Sparkasse Altenburger Land kündigt bei 9,5 % der Privatkunden aufgrund der Niedrigzinsphase Ratensparverträge der Vertragsform S-Vermögensplan, die bis Anfang 2006 mit den Kunden geschlossen wurden. Für über 90% unserer Kunden ändert sich somit nichts. 

 

Die Sparkasse Altenburger Land sei sowohl als Unternehmen als auch als regional verwurzeltes Kreditinstitut ihren Kunden, Mitarbeitern und dem Gemeinwohl verpflichtet. Aufgrund der Marktsituation sowie im Hinblick auf das bestehende Wirtschaftlichkeitsgebot und vor dem Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sei eine besonders langfristig orientierte, verantwortungsvolle und risikobewusste Geschäftspolitik umzusetzen. Um den vielschichtigen Interessen und Ansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können, und um den Kunden auch in Zukunft bestmöglichen Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen anbieten zu können, könne der Vorstand es daher wirtschaftlich nicht mehr vertreten, diese Verträge fortzuführen. Die Kündigung erfolge auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sparkasse sowie entsprechend der Feststellung des Bundesgerichtshofes vom Mai 2019, nachdem eine Kündigung aus der Sicht eines unvoreingenommenen, vernünftigen Beobachters eine nachvollziehbare und der Sachlage nach angemessene Reaktion auf das bestehende Negativzinsumfeld sei, erläutert die Sparkasse per Pressemitteilung.


 

 

 

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