17:46 Uhr | 01.04.2020
Altenburg. Für April müssen Eltern keine Hortgebühren zahlen. Die Regelung gilt für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land. Ausgenommen sind jedoch die Kinder, die die Notbetreuung der Einrichtungen nutzen. Familien, die die Hortgebühren selbst überweisen und bereits, etwa wegen eines Dauerauftrags gezahlt haben, bekommen die Leistung rückerstattet.
Dafür steht ein Formular auf der Homepage des Altenburger Landes unter aktuelle Informationen zum Coronavirus im Punkt „01.04.2020: Erstattung der Hortgebühren“ (https://www.altenburgerland.de/sixcms/detail.php?&_nav_id1=2508&_lang=de&id=372246) bereit. Dieses sollte ausgefüllt umgehend an den Fachdienst Schulverwaltung geschickt werden. Die Gebühren werden dann schnellstmöglich auf das angegebene Konto zurückerstattet.
Darüber hinaus werden die Hortgebühren, die per Einzugsermächtigung abgebucht werden, für den April ausgesetzt.
Adressen:
Postweg: Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Schulverwaltung Lindenaustraße 9 04600 Altenburg.
E-Mail: madeline.albrecht@altenburgerland.de
Fax: 03447 / 586 – 917
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