14:57 Uhr | 28.03.2020
Liebe Eltern,
für uns alle haben die letzten Tage und Wochen eine ganze Reihe von Einschränkungen mit sich gebracht, die uns auch noch einige Zeit begleiten dürften. Wir alle hoffen, dass sich die getroffenen Maßnahmen als wirksam gegen die unkontrollierte Ausbreitung des neuen Coronavirus‘ SARS-CoV-2 erweisen.
Inzwischen sind eine Reihe von Festlegungen getroffen worden, die Sie als Eltern entlasten sollen:
Die Thüringer Landesregierung hat am 24. März 2020 beschlossen, die Elternbeiträge für die Zeit der angeordneten Schließung ab dem 1. April 2020 zu übernehmen. Während der behördlich angeordneten Schließzeiten der staatlichen Grundschulen in der Stadt Altenburg soll demnach für diejenigen, die für ihr Kind im Monat April keine Notfallbetreuung in Anspruch genommen haben und nehmen werden, die Hortgebühr ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Stadt Altenburg die Lastschrift der Hortgebühren zunächst im Monat April 2020 nicht vollziehen wird.
Sollten Sie die Gebühr überweisen, können sie dies im April 2020 aussetzen. Bereits für April eingezahlte Gebühren werden mit zukünftigen Forderungen verrechnet bzw. erstattet.
Bei Fragen Ihre individuelle Situation betreffend können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen, Telefon: (03447) 594530. Wir werden uns bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Für die Regelungen bezüglich der Elterngebühren in den Kindertagesstätten in der Stadt Altenburg wenden Sie sich bitte an die Träger der Einrichtungen, die für die Einziehung der Elterngebühren selbst zuständig sind. Auch hier hat die Landesregierung zugesagt, dass keine Gebühren für die Zeiten der behördlichen Schließungen der Einrichtungen von den Eltern gezahlt werden müssen.
Ich darf Ihnen persönlich alles Gute wünschen, hoffe auf das solidarische Miteinander in unserer Stadt und Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Oberbürgermeister
André Neumann
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