16:24 Uhr | 11.03.2020
Auflagen für Veranstaltungen werden verschärft
Am 11. März ging auch bei der Stadtverwaltung Altenburg ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes Thüringen mit genauen Anweisungen zum Vollzug des Infektionssschutzgesetzes zur Eindämmung des Coronavirus' ein. Demnach sind alle Veranstaltung ab 1000 Besuchern untersagt und müssen bei Nichtbeachtung abgebrochen werden. Menschenansammlung zwischen 500 und 1000 Personen müssen dem Landesverwaltungsamt angezeigt werden und sind restriktiv mit Auflagen versehen. Für alle darunter liegen Ansammlungen gelten sogenannte "verschärfte Auflagen". Diese Einschränkungen gelten vorerst bis 10. April könnten aber verlängert werden. So wird der Frühjahrsbauernmarkt in Altenburg abgesagt, mehreren weiteren Veranstaltungen in Altenburg und dem Altenburger Land könnte eine Absage erteilt werden. Hierunter fallen u.a. eine Kabarettveranstaltung mit Tom Pauls oder die Schlagerhitparade im Goldenen Pflug. Für Konzerte im Irish Pub oder den geplanten Electroanschlag wird es erweiterte Auflagen geben. Käufer von Ticketes der jeweiligen Veranstaltungen sollten sich an den Veranstalter wenden.
Verschärfte Auflagen (nach Erlass des Thüringer Verwaltungsamtes):
- Einlasskontrolle, jeder Teilnehmer muss mit seinen Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Erreichbarkeit) erklären, dass er nicht aus einem der Risikogebiete stammt oder Kontakt zu Personen aus den Riskogebieten hat. Dies ist der Stadtverwaltung Altenburg nachzuweisen
- Im Veranstaltungsbereich sind ausreichend Handdesinfektionsspender aufzustellen
- Es ist eine ausreichende durchgängige Belüftung sicherzustellen.
- Personen mit erkennbaren respiratorischen Erkrankungen ist kein Zugang zu gewähren. Bei Verstößen ist die Veranstaltung umgehend abzubrechen.
- Vorhaltung ausreichend Möglichkeiten zur Händehygiene (Möglichkeiten des Händewaschens)
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