14:42 Uhr | 31.01.2020
Auf Initiative von rot-rot-grün soll die kommunale Familie in den nächsten fünf Jahren bis 2024 zusätzliche Zuweisungen für Investitionen in Höhe von 568 Millionen – also insgesamt über eine halbe Milliarde – Euro erhalten. „Ob Renovierungsarbeiten am Löschteich einer kleineren Gemeinde oder größere Infrastrukturmaßnahmen in Städten, es gibt keine Kommune in Thüringen, in der nicht an irgendeiner Stelle der Schuh drückt. Deshalb haben wir ein Paket geschnürt, das die Investitionskraft der Kommunen langfristig verbessert und ihnen Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre bietet“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Hey. Bereits in den Jahren 2014 bis 2019 wurden den Gemeinden und Landkreisen Zuweisungen in Höhe von 436 Millionen Euro bereitgestellt. Um den Investitionsbedarf der Kommunen weiterhin zu decken, ist eine Fortführung der Unterstützung durch Landeszuweisungen erforderlich. „Da die Kommunen selbst am besten wissen, welche Investitionen vor Ort am dringendsten notwendig sind, sollen sie selbst entscheiden, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Für diese Lösung haben wir bei unseren Partnern entschieden geworben und konnten sie schließlich überzeugen.“
Je nach Einwohnerzahl werden die Gelder per pro Kopf Pauschale an die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise ausgezahlt. „Für das Altenburger Land bedeutet das allein 2020 einen Zuschuss von rund 3,1 Millionen Euro“, so Katharina Schenk, Vorsitzende der SPD Altenburger Land. Notwendige, aber lange aufgeschobene Projekte, wie die Sanierung der Kreisstraßen, der Ausbau straßenbegleitender Radwege und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur können so endlich angegangen werden. Auch Altenburg würde, wie viele andere Städte im Kreis, spürbar von dem Paket profitieren. Insgesamt würden von 2021-2024 rund 3,5 Millionen in die Stadt fließen. Gerade im Hinblick auf die großen Anstrengungen im Bereich Tourismus und dem Ausbau von Naherholungsgebieten wie dem großen Teich, wäre dieses Geld ein wahrer Segen für meine Heimatstadt“ so Schenk abschließend.
Die Gesamtsumme von 568 Millionen Euro soll aus den Rücklagen sowie den Überschüssen aus dem Haushaltsjahr 2019 des Landes entnommen werden. Der Gesetzentwurf wurde heute im Thüringer Landtag erstmals beraten und in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die SPD-Landtagsfraktion strebt eine möglichst schnelle Beratung und Beschlussfassung, spätestens bis zum April 2020, an.
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