In jüngster Zeit sorgten umstrittene Bauvorhaben in Einkaufszentren in Nobitz und Windischleuba für Schlagzeilen. Die Projekte würden zu einer Vergrößerung der ohnedies schon überdimensionierten Verkaufsflächen in diesen Gemeinden führen, was im klaren Widerspruch zu
raumordnerischen Vorgaben steht. Nicht der Einzelhandel in den Umlandgemeinden, sondern der in der Altenburger Innenstadt müsste gestärkt werden. Aus diesem Grund wehrt sich die Stadt Altenburg auch mit juristischen Mitteln gegen die in Nobitz und Windischleuba geplanten Umnutzungen und Erweiterungen von Verkaufsflächen. Nach einseitigen Darstellungen des Konflikts in der Tagespresse sieht sich die Stadtverwaltung mit kritischen Fragen konfrontiert, die im Folgenden beantwortet werden, um zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen.
Bedroht die Stadt Altenburg das bestehende Waren-Angebot in Windischleuba und Nobitz?
Nein. Die Stadt strebt eine Anpassung der geltenden Bebauungspläne der Umlandgemeinden an, um weitere Fehlentwicklungen zu verhindern. Die bestehende Nahversorgung der Bevölkerung in Nobitz und Windischleuba wird nicht in Frage gestellt.
Was ist an den bestehenden Bebauungsplänen falsch?
Die Stadt ist im Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan Ostthüringen als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen. Windischleuba, Lödla und Nobitz gehören demnach zum Grundversorgungsbereich Altenburg, sind also selbst keine zentralen Orte. Dennoch verfügen die drei Umlandgemeinden schon jetzt mit rund 55.000 Quadratmetern tatsächlicher Verkaufsfläche in Sondergebieten über deutlich mehr als die Stadt mit nur 33.500 Quadratmetern. Die Stadt strebt eine Anpassung der Bebauungspläne an die Ziele der Raumordnung an, um die eklatante Schieflage der Einzelhandelsstruktur zu ändern. Es geht darum, einen weiteren Abfluss von Kaufkraft aus der Innenstadt in die Umlandgemeinden zu verhindern.
Ist der Widerstand der Stadt wegen der jetzt geplanten Vorhaben nicht übertrieben?
Nein, es handelt sich dabei nicht um Kleinigkeiten. Eine Faustformel besagt, dass in der Einzelhandelsbranche je Quadratmeter Verkaufsfläche durchschnittlich ein Jahresumsatz von 3500 Euro erzielt wird. Im Hinblick auf die nunmehr von der Stadt mit Rechtsbehelfen angegriffenen
Einzelhandelsnutzungen droht ein Kaufkraftabfluss in Höhe von rund 18,5 Millionen Euro im Jahr.
Hat die Stadt die Umlandgemeinden deswegen verklagt?
Nein. Die Stadt hat allerdings gegen Bauvorbescheide bzw. –genehmigungen des Landkreises Altenburger Land Widerspruch erhoben, die im Ergebnis wie eingangs erwähnt zu einer Vergrößerung der Flächen in Windischleuba und Nobitz führen würden. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat der Stadt im August dieses Jahres in vier Fällen Recht gegeben und Bauvorbescheide bzw. Baugenehmigungen, die das Gebiet am Fünfminutenweg in Windischleuba betreffen, aufgehoben. Über das Vorhaben in Nobitz, einen Baumarkt umzunutzen, wurde noch nicht entschieden. Weil der Bauherr aber zwischenzeitlich mit Bauarbeiten begonnen hatte, sah sich die Stadt veranlasst, vor dem Verwaltungsgericht in Gera einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs zu stellen.
Wie geht es weiter?
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass auch das Verwaltungsgericht Gera die Ansicht der Stadt und des Thüringer Landesverwaltungsamtes teilen wird, wonach die Bauleitpläne der Gemeinde Windischleuba (Fünfminutenweg I) und der Gemeinde Nobitz (Nahversorgungszentrum Nobitz) unwirksam sind. In der Folge ist die Erteilung von neuen Baugenehmigungen, die eine Zulassung von für die Innenstadt relevanten Sortimenten zum Gegenstand haben, rechtswidrig. Die Stadt geht weiter davon aus, dass die bislang für die besagten Rechtsbehelfe verauslagten Kosten für die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weitgehend oder sogar vollständig erstattet werden.
Wie wird sich das Verhältnis der Stadt zu den Umlandgemeinden entwickeln?
Die Stadt Altenburg arbeitet mit den Umlandgemeinden in vielen Bereichen sehr konstruktiv und sachbezogen zusammen. Wenn in einzelnen Bereichen jedoch die Entwicklung der Stadt nachhaltig negativ beeinflusst wird, steht die Stadt in der Pflicht, ihre Interessen zu wahren und dem entgegen zu wirken. Das Landesverwaltungsamt stärkte wie erwähnt die Auffassung der Stadt und hat das Verhalten der Umlandgemeinden als rücksichtslos gerügt. Es ist an der Zeit, dass die Gemeinden ihre Weigerung, die Bauleitpläne an die Raumordnung anzupassen, aufgeben. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn beide Seiten aufeinander zugehen. Die Stadt wird sich jedenfalls nicht einschüchtern lassen und ihre legitimen Interessen weiterhin konsequent vertreten. Letztlich bleibt zu hoffen, dass sich in den Umlandgemeinden die Erkenntnis durchsetzt, dass auch sie von einer starken Kreisstadt mit einem attraktiven Warenangebot im Zentrum profitieren.