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Regionales

20:40 Uhr | 27.11.2012

SLN ist zurück

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat kurzfristig mit Bescheid vom 23.11.2012 dem Antrag des Freistaates Thüringen zugestimmt und für den Landkreis Altenburger Land das Kennzeichen SLN wieder für die Zuteilung freigegeben. Ab Donnerstag, den 29.11.2012, können interessierte Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle in Altenburg auf Wunsch ein Kennzeichen „SLN“ anstelle von „ABG“ für ihr Fahrzeug bekommen. Das Kennzeichen ABG bleibt das Standard-Kennzeichen für den Landkreis Altenburger Land, so dass bei abweichender Zuteilung eines SLN-Kennzeichens eine Wunschkennzeichengebühr gemäß der Gebührenordnung in Höhe von 10,20 Euro zu entrichten ist. SLN-Kennzeichen können – wie bisher schon die ABG-Kennzeichen - ab dem 29.11.2012 auch online reserviert werden unter www.altenburgerland.de. 
Zudem können bereits zugelassenen Fahrzeuge umgekennzeichnet werden, wodurch jedoch zusätzliche Kosten für die Umkennzeichnung entstehen. Die Kosten für die Umkennzeichnung auf SLN liegen bei rund 40 Euro und setzen sich wie folgt zusammen:

Grundgebühr:                26,30 Euro
Wunschkennzeichen:    10,20 Euro
Reservierungsgebühr:     2,60 Euro

zuzüglich der Kosten für die Neuprägung der Kennzeichen und gegebenenfalls für die Neuausstellung von Dokumenten (Fahrzeugbrief).
Generell wird das Altkennzeichen SLN im gesamten Landkreis gleichrangig, dass heißt unabhängig vom Wohnort, ausgegeben. Die Vergabe ist damit nicht auf die Grenzen des Altkreises Schmölln begrenzt.
Um Wartezeiten in der Zulassungsstelle für die Zulassung oder Umkennzeichnung zu vermeiden, ist es ratsam, sich unter www.altenburgerland.de online rund um die Uhr einen dort angebotenen Termin zu reservieren.

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