Altenburg, 06.06.2025 15:57 Uhr

Regionales

00:00 Uhr | 23.08.2011

Winterdienst auf Gehwegen soll vereinfacht werden

Der Stadtrat der Stadt Altenburg wird sich in seiner Sitzung am 25. August 2011 u.a. mit einer Änderung der Straßenreinigungs- und Straßensicherungssatzung beschäftigen. Diese regelt u.a. die Pflicht zur Gehwegreinigung sowie zur Räum- und Streupflicht. Zu letztgenanntem Sachverhalt hat die Verwaltung nun einen Vorschlag vorgelegt, der bisherige Regelungen konkretisiert und Erleichterungen schafft.

So wird vorgeschlagen, die zu beräumende Fläche des Gehwegs einzuschränken. Wird die Satzungsänderung beschlossen, müssen künftig Gehwege nur noch auf einer Breite von 80 Zentimetern von Schnee befreit werden. Bislang enthielt die Satzung den unbestimmten Begriff „in ausreichender Breite“, der viel Spielraum ließ und die Verpflichtung, den Schnee neben der Gehbahn abzulagern. Der nach der Neuregelung verbleibende Teil des Gehwegs soll grundsätzlich dazu dienen, den beräumten Schnee zu lagern. Damit dürften auch solche Umstände minimiert werden, die gerade im letzten Winter für Unmut gesorgt hatten: So war es vorgekommen, dass Gehwege in kompletter Breite beräumt und der Schnee auf die Fahrbahn geschoben wurde. Beim Einsatz der Räumfahrzeuge konnte es dazu kommen, dass der Schnee in der Folge wieder auf dem Gehweg lag.

Die Verwaltung sieht vor, in besonders schneereichen Situationen – wenn der Gehwegrand oder der äußere Fahrbahnrand nicht mehr zur Lagerung des Schnees ausreicht – Plätze zur Verfügung zu stellen, um Schneemengen aufnehmen zu können. Dies könnten z.B. Park- und Grünflächen sein. Ebenfalls soll es künftig möglich sein, dass die Stadt festlegen kann, bestimmte Flächen in einem befristeten Zeitraum nicht mehr zu räumen.

Insgesamt soll die geplante Satzungsänderung dazu dienen, mögliche Spannungslagen zwischen öffentlicher Straßenreinigung bzw. -sicherung und der Ausübung der Anliegerpflichten auszuschließen bzw. zu reduzieren. Die Verwaltung hat ganz bewusst keine Verstärkung der Anliegerpflichten in den Satzungstext einfließen lassen, sondern sich auf klarstellende und erleichternde Bestimmungen beschränkt.

weitere Meldungen aus dieser Rubrik

28.05.2025

Nachrichten aus Altenburg und Umgebung

Unsere Meldungen Kirchenkreise in Ostthüringen schließen sich zusammen / Mutmaßliche rechtsextreme Terrorzelle zerschlagen –... [mehr]

01.06.2025

Gott ImPuls am 1. Juni 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Franziska und Reinhard Haucke   [mehr]

05.06.2025

Jahresempfang der Altenburger Museen

Altenburg - Jährlich laden die Altenburger Museen zu einem Jahresempfang, in zeiten knapper Haushaltskassen für Kultur ein... [mehr]

03.06.2025

Theatertipps für Altenburg zum Wochenende

Junge Musiker der Dualen Orchesterakademie präsentieren sich im Kammerkonzert   Im 8. Kammerkonzert des Theaters Altenburg... [mehr]

27.05.2025

Zwei Nobitzer Talente greifen an

Nobitz – Wenn vom 6. bis 9. Juni 2025 die Deutschen Meisterschaften im Tischtennis in der Landeshauptstadt Erfurt ausgetragen werden,... [mehr]

27.05.2025

Ballettgala „Extravaganza“

Das Thüringer Staatsballett lädt unter der künstlerischen Leitung von Vitaliy Petrov zur großen Ballettgala „Extravaganza“ ein. Das... [mehr]

27.05.2025

Altenburger Rotary Club hilft bei Kinder- und Jugendsport

Gute Nachrichten für den SV Lerchenberg in Altenburg Dank der Unterstützung des Rotary Clubs Altenburg konnte der Verein zwei neue... [mehr]

02.06.2025

Wofür braucht KI Wasser?

Jede Anfrage, beispielsweise bei ChatGPT, verbraucht circa einen halben Liter Wasser. Das Wasser wird für die Kühlung der... [mehr]

06.06.2025

Kultur im Altenburger Land im Juni

Dr. Sophie Oldenstein mit den Kulturtipps für das Altenburger Land im Mai. Studiogäste Leiter des Schlissmuseums Uwe Strömsdörfer und... [mehr]

AGB TV - Livestream
Neu in der Mediathek

Thüringen.TV

Thüringen.TV

Sendung vom 30.05.2025

Der Wochenspiegel für das Altenburger Land

30. Mai 2025

Sendung vom 30.05.2025

ABG.TV überregional

ABG.TV überregional

Sendung vom 30.05.2025