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Regionales

00:00 Uhr | 07.04.2011

Kreishaushalt beschlossen – Missachtung eines Ausschussbeschlusses inklusive

In seiner Sitzung vom 6. April 2011 hat der Kreistag Altenburger Land den Haushalt für das Jahr 2011 verabschiedet. Ich selbst habe dem Zahlenwerk allein schon deshalb meine Zustimmung verweigert, da mit dem Haushalt auch die Manifestierung der bewussten Missachtung eines gültigen Beschlusses des Jugendhilfeausschusses durch die Kreisverwaltung verbunden ist.

Das Fachgremium hatte im November 2010 die „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit“ beschlossen, die u.a. Grundlage der Berechnung von Personalkosten für Projekte des Jugendförderplans ist. Das sah – zumindest ausweislich der Beschlussbegründung zur Vorlage V-JHA/0015/2011 – auch die Kreisverwaltung so. Umso erstaunlicher ist es, dass die Kreisverwaltung selbst bei der Planung der Kosten für die Jugendförderung eine geringere Personalkostenobergrenze ansetzte und somit den Ausschussbeschluss ad absurdum führte.

Auf mehrfache mündliche und schriftliche Anfragen antwortete die Kreisverwaltung nur ausweichend und teils unkonkret. Die Kreisverwaltung sieht nunmehr die angesprochene Richtlinie nicht mehr als Arbeitsgrundlage für die Bewilligung der Projekte des Jugendförderplans, sondern nennt sie lediglich „Handlungsempfehlung“. Man müsse sich an die vom Ausschuss beschlossene Personalkostenobergrenze nicht halten, vielmehr gelte der Finanzrahmen des Jugendförderplans. Den hatte die Kreisverwaltung aber aufgrund eigener Zahlen und ohne konkrete Darlegung der Berechnungsgrundlagen dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine andere Fördergrenze wurde also gar nicht beschlossen.

Die Argumentation der Kreisverwaltung ist nicht nur rechtlich bedenklich, sondern teilweise sogar abenteuerlich. Im Prinzip offenbart die Kreisverwaltung unumwunden eines: Man sucht sich selbst heraus, welche Teile der beschlossenen Richtlinie man für sinnvoll hält und damit umsetzt und welche nicht. Damit missachtet die Kreisverwaltung – trotz mehrfacher Hinweise und Anfragen – bewusst und fortgesetzt den Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Dadurch stellt man nicht nur den Sinn und Zweck der Richtlinie selbst infrage, sondern auch die Wertigkeit des Ausschusses.

Auf eine Frage blieb die Kreisverwaltung übrigens bis heute eine Antwort schuldig: „Aus welchem Grund war selbst in der Vorlage der Verwaltung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Altenburger Land 2011 bis 2014 eine maximal förderfähige Personalkostenobergrenze enthalten, wenn diese nicht verbindlich ist?“

Der Kreishaushalt hat deshalb zumindest in diesem Bereich kein rechtssicheres Fundament und war für mich abzulehnen.


Christian Repkewitz
Kreistagsmitglied

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