Altenburg, 12.06.2025 11:52 Uhr

Regionales

00:00 Uhr | 01.04.2011

Pressemitteilung des OB zum Haushalt

In ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstagabend befassten sich die Stadträte mit dem Haushalt für das laufende Jahr. In der Debatte über das umfangreiche Zahlenwerk, eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Verwaltung, signalisierten zunächst Sprecher aller drei Fraktionen Zustimmung. Gelobt wurde unter anderem, dass unter widrigen Bedingungen ein ausgeglichener Etat vorgelegt wurde, der erhebliche Investitionen vorsieht. Das Investitionsvolumen sollte im Vergleich zum Vorjahr um drei Millionen Euro auf rund 13 Millionen Euro steigen.
Zur Beschlussfassung kam es indes nicht, weil Oberbürgermeister Michael Wolf sich gezwungen sah, den Haushalt zurückzuziehen, nachdem zuvor ein aus seiner Sicht hochproblematischer Änderungsantrag der CDU-Fraktion eine knappe Mehrheit gefunden hatte. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Peter Müller, brachte unmittelbar vor der Stadtratssitzung einen Änderungsantrag ein, der schlagartig ein Haushaltsloch von 170.000 Euro verursacht und wichtige Baumaßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Johannisvorstadt verhindert hätte. Die von Peter Müller beabsichtigte Umverteilung der Mittel zu Gunsten der Sanierung von zwei Häusern im Areal am Markt war jedoch handwerklich mangelhaft und führte zur Unterfinanzierung des Haushaltes, weil sie die tatsächlichen Kosten nicht annähernd berücksichtigte. Die Folge war, das der Haushalt der Stadt Altenburg nicht mehr ausgeglichen und damit genehmigungsfähig wäre.
Der Oberbürgermeister: „Ich hoffe, dass nach dieser turbulenten Sitzung nunmehr alle Beteiligten zur gebotenen Sachlichkeit zurückkehren. Wir müssen die enormen Aufgaben mit Fachkompetenz und Geschlossenheit angehen. Eine parteipolitisch und wahltaktisch motivierte Politik der Verhinderung und Profilierung, wie sie Peter Müller leider nicht zum ersten Mal betreibt, führt die Stadt Altenburg in die Sackgasse. Ich rufe alle verantwortlichen Kommunalpolitiker der Stadt Altenburg auf, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, auf seriöse und handwerklich saubere Weise Wege zu finden, gemeinsam die durch den Änderungsantrag nunmehr fehlenden 170.000 Euro bereitzustellen. Ziel sollte es sein, die für die Entwicklung der Altstadt wichtigen Maßnahmen Areal am Markt und in der Johannisvorstadt nicht zu verhindern, sondern gemeinsam konsequent umzusetzen“.

weitere Meldungen aus dieser Rubrik

06.06.2025

Bonhoefferschule: Wurden Lokalpolitiker hinters Licht geführt?

Die Wogen in Altenburg zum Zustand der Dietrich-Bonhoeffer-Schule kochen hoch. Nachdem ein „Brandbrief“ der Direktorin der Schule an... [mehr]

08.06.2025

Gott ImPuls am 8. Juni 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Sven Triemer, Debora und Benjamin Lehnert   [mehr]

12.06.2025

Von Altenburg aus in die Welt

Der Rotary Club Altenburg lädt Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, deren Eltern sowie junge Erwachsene bis 30 Jahre zu einer... [mehr]

02.06.2025

Deutschland Lokal

Beiträge unserer Partnersender aus den touristischen Regionen Deutschlands   [mehr]

11.06.2025

Spielewelt zieht private Investoren

Altenburg - Seit dem ersten Spatenstich vor wenigen Wochen hat sich das Josephinum in Altenburg in eine Großbaustelle verwandelt. Die... [mehr]

01.06.2025

Gott ImPuls am 1. Juni 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Franziska und Reinhard Haucke   [mehr]

10.06.2025

Heute 19.30 Uhr live: Bürgersprechstunde des Altenburg OB

André Neumann stellt sich den Fragen der Altenburgerinnen und Altenburger   [mehr]

04.06.2025

Das große Filmquiz (49)

In dieser Ausgabe geht es um feuchten Fuzzi und ewige Nummer "2"  [mehr]

06.06.2025

Antrag auf Bürgerbegehren unzulässig

Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein  Altenburg e.V. hatte mit Schreiben vom 12. Mai 2025, bei der Stadt eingegangen... [mehr]

AGB TV - Livestream
Neu in der Mediathek

Thüringen.TV

Thüringen.TV

Sendung vom 30.05.2025

Der Wochenspiegel für das Altenburger Land

30. Mai 2025

Sendung vom 30.05.2025

ABG.TV überregional

ABG.TV überregional

Sendung vom 30.05.2025