Altenburg, 20.07.2025 11:07 Uhr

Regionales

00:00 Uhr | 28.01.2010

Hundebestand der Stadt Altenburg wird ermittelt

Hundebesitzer aufgepasst!

Die Stadt hat sich entschieden, den Hundebestand in Altenburg ermitteln zu lassen. Damit wurde ein geeignetes privatwirtschaftliches Unternehmen beauftragt. Die Hundebestandsaufnahme beginnt am 9. Februar (ein Dienstag) und endet voraussichtlich am 31. Mai dieses Jahres. Die Maßnahme hat das Ziel, steuerlich bisher nicht gemeldete Hunde zu ermitteln. Die Hundebestandsaufnahme soll in erster Linie für mehr Steuergerechtigkeit gegenüber den Hundehaltern, die ihre Tiere ordnungsgemäß angemeldet haben, sorgen. Zurzeit sind knapp 1400 Hunde angemeldet. Die Einnahmen aus der für sie abgeführten Hundesteuer summierten sich im Vorjahr auf rund 80.000 Euro. Fest steht, dass mehr als 90 Prozent der Hunde im Welpenalter erworben werden; diese werden in der Regel deutlich älter als zehn Jahre. Es hat sich bei den Bestandsaufnahmen herausgestellt, dass die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Hunde teilweise sehr erheblich ist. Fünfundzwanzig bis dreißig Prozent Zuwachs zum bisherigen gemeldeten Hundebestand sind keine Seltenheit. Von den verschiedenen Möglichkeiten, den Hundebestand festzustellen, hat sich die freiwillige Haushaltsbefragung als die sinnvollste und zugleich effektivste Form herausgestellt.Dabei besuchen geschulte Mitarbeiter jeden Haushalt. Die Mitarbeiter der Firma sind mit einem von der Stadt ausgestellten Ausweis ausgestattet, der offen getragen wird. Sie sind werktags von circa 9 Uhr bis 20 Uhr und samstags von circa 9 Uhr bis 12 Uhr im Stadtgebiet im Einsatz, suchen systematisch alle Haushalte auf und führen die Befragung an der Wohnungs-, Haus- beziehungsweise Grundstückstür durch. Wohnungen dürfen nicht betreten werden.Die Mitarbeiter werden nach dem Verpflichtungsgesetz, dem Thüringer Datenschutzgesetz und der Abgabenordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet und über Verschwiegenheit belehrt. Die Entlohnung erfolgt auf der Basis der geleisteten Stunden. Der Außendienstmitarbeiter hat keine Kenntnis über bereits registrierte Hundehalter. Jeder Hundehalter wird notiert. Wenn an der Tür nach einem Hund gefragt wird, besteht keine Verpflichtung, Auskunft zu geben, sofern im Haushalt kein Hund gehalten wird. Wird aber ein Hund gehalten, sind die volljährigen Einwohner verpflichtet, den Beauftragten der Stadt folgende Auskunft zu erteilen:Anzahl der gehaltenen Hunde;Name, Adresse und Geburtsdatum des Halters/ der Halter,Hunderasse,Beginn Hundehaltung.(Siehe § 12 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Altenburg.)Wird ein Wohnungsinhaber nicht angetroffen, trägt der Mitarbeiter seine Feststellungen in eine speziell dafür vorgesehene Rubrik seines Erfassungsbogens ein. Gleichzeitig hinterlässt er ein vorgefertigtes Informationsschreiben der Stadt Altenburg. Das Schreiben enthält unter anderem allgemeine Informationen zur Hundesteuer, die Steuersätze, unter welcher Voraussetzung ein Hund anzumelden ist, den Ansprechpartner der Verwaltung und ein Anmeldeformular.Aussagen in Steuerangelegenheiten werden von den Außendienstmitarbeitern nicht getroffen. Der festgestellte Hundebestand wird der Stadtverwaltung übergeben. Der bereits registrierte Hundebestand wird durch die Verwaltung mit den neu gewonnenen Daten verglichen. Bei diesem Vorgang werden die noch nicht angemeldeten Hundehalter festgestellt.Alles weitere veranlasst das Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Altenburg.Informationen zum beauftragten Unternehmen: Nach der erforderlichen Änderung der Hundesteuersatzung durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Altenburg und Veröffentlichung im Amtsblatt am 23.09.2009 wurde die Firma „adler-Kommunalservice Deutschland GmbH“ (Aachen) mit der Durchführung der Hundebestandsaufnahme wie erwähnt im Zeitraum vom 9. Februar bis zum 31. Mai 2010 beauftragt.Die „adler-Kommunalservice Deutschland GmbH“ ist seit April 1999 tätig. Das Unternehmen arbeitet überwiegend im Rahmen der Datenerfassung ausschließlich für kommunale Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Tätigkeitsschwerpunkt stellt die Hundebestandsaufnahme dar. Die zunächst auf Nordrhein-Westfalen beschränkte Arbeit hat die Firma in der Zwischenzeit auch auf die anderen Bundesländer ausgedehnt.Hintergrundinformationen zum Thema HundesteuerNach § 2 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Altenburg vom 9. Februar 2006 unterliegt das Halten eines Hundes im Gebiet der Stadt Altenburg der Besteuerung.Die Hundesteuersätze betragen jährlich:- für den Ersthund 50 Euro- für den Zweithund 70 Euro- für jeden weiteren Hund 80 Euro- für den ersten gefährlichen Hund 400 Euro- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 Euro.Als „gefährliche Hunde“ gelten entsprechend § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838) Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. In Zweifelsfällen haben die Steuerschuldner Feststellungen zum Nachweis der Rasse oder der Kreuzung zu erbringen; andernfalls gilt der Hund als gefährlicher Hund. Im Übrigen gelten auch die in § 1 der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung vom 21. März 2000 (ThürGefHuVO, ThürStAnz Nr. 47/2003 S. 2340) genannten Hunde als gefährlich, sofern eine Feststellung nach § 2 Abs. 1 ThürGefHuVO vorliegt, die Erlaubnis zum Halten des Hundes nach § 3 Abs. 2 ThürGefHuVO beantragt wurde oder die Gleichwertigkeit nach § 3 Abs. 5 ThürGefHuVO beantragt wurde und der Wegfall der Gefährlichkeit nicht ordnungsbehördlich festgestellt wurde. Die Hundesteuersatzung wurde im Amtsblatt der Stadt Altenburg vom 22. Februar 2006 veröffentlicht und kann auch im Internet unter: www.altenburg.eu, Rubrik: Bürgerservice/ Downloads, Stadtrecht eingesehen werden.In diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen werden wie folgt beantwortet:Wo sind Anmeldeformulare erhältlich?Anmeldeformulare erhalten Sie im Sachgebiet Steuern der Stadtkämmerei und im Internet unter: www.altenburg.eu, Rubrik: Bürgerservice/ Downloads, Formulare.Sprech- und Öffnungszeiten der Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, Markt 1 (Rathaus), Zimmer 2.10:Montag – Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr / Dienstag zusätzlich 13.30 Uhr bis 18.00 Uhrsowie nach Vereinbarung.Wie erfolgt die Anmeldung?Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular und eine Kopie des Impfausweises des Hundes (sofern vorhanden) kann der Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, zugeschickt werden. Die Mitarbeiter des Sachgebietes Steuern sind aber auch gern beim Ausfüllen des Formulars behilflich.Bei Fragen zur Hundesteuer können Bürger sich telefonisch direkt an das Aufgabengebiet Hundesteuer, Tel.-Nr. 594 255 wenden.Ab wann ist der Hund anzumelden?Wer im Gebiet der Stadt Altenburg einen Hund (unabhängig vom Alter des Hundes) hält, hat diesen innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens bei der Stadtverwaltung Altenburg anzumelden. Erfolgt die An- oder Abmeldung im laufenden Kalenderjahr, so wird eine anteilige Berechnung durchgeführt.Wie ist der Werdegang nach Abgabe des Anmeldeformulars?Dem Steuerpflichtigen werden der Steuerbescheid und die Hundesteuermarke grundsätzlich zugesandt. Wird das Anmeldeformular direkt beim Sachgebiet Steuern abgegeben, so erhält der Hundehalter die Steuermarke sofort.Jahressteuerbescheide werden zurzeit noch jährlich zu Beginn des Jahres versandt.Wann und wie ist der Hund abzumelden?Endet die Hundehaltung, so ist dies der Stadtverwaltung Altenburg innerhalb von 14 Tagen mit entsprechendem Nachweis mitzuteilen. Die Steuermarke ist abzugeben.Dem Steuerpflichtigen wird dann ein Aufhebungsbescheid zugesandt.Was ist bei den Hundesteuermarken zu beachten?Der/ die Hundehalter erhalten von der Stadtverwaltung Altenburg eine Steuermarke. Sie ist nach Beendigung der Hundehaltung wieder abzugeben. Bei Verlust einer Steuermarke wird dem/ den Hundehalter/ n nach Zahlung einer Verwaltungsgebühr (derzeit 2 Euro) in der Stadtkämmerei, Sachgebiet Steuern, eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Steuermarken besitzen grundsätzlich mehrere Jahre (zurzeit drei Jahre) Gültigkeit. Erfolgt eine Neuvergabe von Steuermarken, so wird diese dem/den Steuerpflichtigen unaufgefordert zugesandt.Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die gültige Steuermarke außerhalb des Hauses oder umfriedeten Grundbesitzes am Halsband seines Hundes sichtbar anzubringen und auf Verlangen vorzuweisen. Bei weiteren Fragen oder Problemen können sich die Bürger gern an das Sachgebiet Steuern der Stadtverwaltung Altenburg wenden (Tel.-Nr.: 594-255 oder 594 250; E-Mail: steuern@stadt-altenburg.de).

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