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Regionales

15:15 Uhr | 01.02.2023

Jahrgänge zwischen 1965 und 1970 müssen Führerschein tauschen

Altenburg. Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland  müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Eine  EU-Richtlinie legt dies so fest. Erneuert werden all jene  Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Im  Landkreis Altenburger Land sind rund 45.000 Bürgerinnen und  Bürger von der Umtauschaktion betroffen. Im Jahr 2023 sind alle  Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, bis zum 19.01.2024 aufgerufen, ihren Papier-Führerschein umzutauschen.  Termine hierfür können ab sofort im Landratsamt vereinbart  werden. 

Der Umtausch der alten Papierführerscheine in neue EU Kartenführerscheine läuft im Landkreis Altenburger Land  gut und ohne Probleme. Der Umtausch begann im Sommer 2021 und  erfolgt nun bis zum Jahr 2033 in mehreren Stufen. Jährlich erfolgt der  Umtausch von ca. 4.500 Führerscheinen. 

Um seinen Führerschein umtauschen zu können, ist eine vorherige  Terminabsprache beim Landratsamt erforderlich. Diese ist möglich per  E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de unter Angabe  einer Telefonnummer oder telefonisch unter den Rufnummern 03447/  586-619, -622, -618 und -621. Derzeit beträgt die Wartezeit auf einen  Termin etwa zwei Wochen. Zum Termin mitzubringen sind dann der aktuelle alte Papier Führerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Passbild,  welches nicht älter als ein Jahr ist.  

„Ist der alte Papier-Führerschein nicht im Altenburger Land ausgestellt,  dann bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, im Voraus eine  Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde des alten  Führerscheins anzufordern. Dies verkürzt die Bearbeitungsdauer“,  erklärt Mario Klocke, Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr im  Landratsamt. Zudem weist Klocke darauf hin, dass momentan  ausschließlich Papier-Führerscheine umgetauscht werden. Die  Kartenführerscheine, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, sind  noch nicht in der Umtauschpflicht. Die ersten Umtausche erfolgen hier  im Laufe des Jahres 2025 mit der Frist bis 19.01.2026.

 

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