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Regionales

14:39 Uhr | 04.02.2021

Stallpflicht zum Schutz vor Infektionen

Wildtiere tragen Vogelgrippeerreger in sich/ Veterinäramt erläutert Maßnahmen und die aktuelle Situation/ Risiko besteht weiterhin

 

Altenburg. Während das SARS-CoV-2-Virus seit Monaten die Gesundheit der Menschen angreift, geht derzeit für die Geflügelbestände eine Gefahr vom Vogelgrippeerreger aus. Damit die hochansteckende Krankheit möglichst nicht in die Nutztierbestände eindringt, hatte des Veterinäramt des Altenburger Landes bereits im Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Stallhaltung für Geflügel vorschreibt. 

 

„Untersuchungen zeigen eindeutig, dass das Geflügelpest- beziehungsweise Vogelgrippevirus flächendeckend in der Wildvogelpopulation vorkommt“, erklärt Amtstierarzt Matthias Thurau. Schwerpunkt der Seuchenausbrüche sei vor allem Norddeutschland, wo derzeit massenhaft Wildvögel und fast 40 Hausgeflügelbestände betroffen seien. Doch durch den Vogelzug ist auch hierzulande laufend mit der Ankunft virustragender Wildvögel zu rechnen. Deshalb ist auch bei der Betreuung und Fütterung des Hausgeflügels darauf zu achten, dass keine Erreger eingeschleppt werden.

„Die Viruslast in der Region ist grundsätzlich von mehreren Faktoren abhängig und steigt mit der Anzahl der Wildvögel sowie bei andauernder Winterwitterung, denn Frost und Schnee führen zu Futtermangel bei Wildvögeln“, erläutert Thurau. In der momentan besonders kritischen Zeit sollen deshalb die Hausgeflügelbestände vor direkten und indirekten Kontakten zu potentiell geflügelpestvirustragenden Wildvögeln geschützt werden. 

„Deshalb haben wir zur Vorsicht eine Aufstallung angeordnet.“ Da bei Schnee und Eis das Hausgeflügel sowieso meist im Stall gehalten wird, sei die Einhaltung der Stallhaltung unproblematisch, so Thurau. Darüber hinaus hätten viele Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere nach dem letzten Geflügelpestzug 2017 Volieren errichtet.

Vornehmlich tragen Wildwasservögel das Geflügelpestvirus in sich. Die Seen im Süden von Leipzig bis in das Altenburger Land hinein werden etwa von Tausenden nordischen Wildgänsen als Winterquartier oder Rastplatz genutzt. „Wenn wir Glück haben, der Winter bald endet und die Wildgänse wieder abziehen besteht Hoffnung, dass Hausgeflügelbestände nicht infiziert werden“, sagt Thurau.

Der Veterinär empfiehlt: Der eigene Geflügelbestand wird in Seuchenrisikozeiten wie jetzt am besten geschützt, wenn gar keine Zukäufe erfolgen. Ist das unumgänglich, sollten nur gesunde Tiere mit bekannter Herkunft und bekanntem Gesundheitsstatus eingestallt werden. Des Weiteren ist der Zutritt zum Tierbestand auf wenige erforderliche Personen zu beschränken. 

Unabhängig davon weist der Amtstierarzt noch darauf hin, dass es gegen die atypische  Geflügelpest – die sogenannte Newcastle-Krankheit – eine Impfpflicht für alle gehaltenen Hühner und Truthühner gibt. Die Impfung erfolgt durch niedergelassene Tierärzte. „Jeder Hühner- oder Truthühnerhalter hat die Pflicht, den Hoftierarzt mit der Impfung zu beauftragen“, stellt Thurau klar.

 

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