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Regionales

17:11 Uhr | 12.05.2020

Größere Gruppen an Schulen und Kitas möglich


Das Bildungsministerium wird die Verantwortung für die Kindertagesbetreuung ab kommender Woche, d.h. ab dem 18. Mai 2020, wieder weitgehend in die Verantwortung der Kommunen legen. Dem entsprechenden Plan von Bildungsminister Helmut Holter hat heute das Kabinett zugestimmt. Gleichzeitig ist auch eine Lockerung bei den Gruppengrößen an Schulen und Kindergärten möglich.
 
Damit können die Kommunen nun in Eigenverantwortung bei der Wiedereröffnung der Kindergärten vorgehen. Sie können insbesondere entscheiden, wann die Kindergärten wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen können.
 
„Thüringen geht damit einen großen Schritt für die Kinder und die Familien“, sagt dazu Bildungsminister Helmut Holter. „Die Entscheidung, wann welcher Kindergarten öffnet, muss vor Ort getroffen werden, ausgehend vom jeweiligen Infektionsgeschehen. Es ist auch wichtig, dass jede Einrichtungen einen Hygieneplan erarbeitet. Damit haben wir die Möglichkeit, dass alle Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung gehen können.“
 
Mit dem Eintritt eines Kindergartens in den eingeschränkten Regelbetrieb endet dort auch jeweils die Notbetreuung. „Das bedeutet, dass dann alle Kinder wieder gleichberechtigt in den Kindergarten gehen können“, so Minister Holter. „Weil der Betrieb aber eingeschränkt ist, wird es sicherlich Wechselmodelle geben. Darauf müssen sich alle einstellen: Arbeitgeber und Behörden, die die Belange der Familien auch weiterhin besonders berücksichtigen müssen, sowie diejenigen, die bisher vollen Zugang zur Notbetreuung hatten.“
 
Die vom Kabinett beschlossene Regelung sieht auch vor, dass bis zum 15. Juni alle Kindergärten wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen müssen, sofern örtliche Gesundheitsbehörden nicht anderes entscheiden. Sollten, beginnend ab dem 18. Mai, Kindergärten in eigener Verantwortung auf den eingeschränkten Regelbetrieb umstellen wollen, ist diesem Wunsch durch die Träger zu entsprechen.
 
Die bisher als Höchstgrenze für Gruppen an Schulen und Kindergärten geltende Zahl 10 gilt nicht mehr. Für Schulen gilt nun, dass sich die Größe der Gruppe nach der Größe des Klassen- oder Prüfungsraums richtet. „Ist das Abstandsgebot eingehalten, können sich auch mehr Schülerinnen und Schüler in einem Raum aufhalten“, so Minister Holter.
 
Für Kindergärten wird es einen Quadratmeterschlüssel als Empfehlung an die Träger geben. Je Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr soll danach eine Mindestfläche von sechs Quadratmeter und je Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr eine Mindestfläche von vier Quadratmetern gelten. Je nach zur Verfügung stehenden Räumen bemisst sich dann die Gruppengröße. „Wir wandeln also die laut Kitagesetz ohnehin bestehende Größe der pädagogischen Nutzfläche ab, um vorbeugenden Infektionsschutz in den Einrichtungen gewährleisten zu können“, so Minister Holter.
 
Die Notbetreuung an Schulen wir bis auf Weiteres fortgesetzt.
 

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