12:00 Uhr | 08.08.2018
Mit dem neuen Oberbürgermeister in Altenburg war auch eine Neustrukturierung der Verwaltung zu erwarten. Nachdem die bisherige Bürgermeisterin Kristin Moos angekündigt hatte, sich im Stadtrat nicht erneut zur Wahl als Bürgermeisterin und damit Stellvertreterin des Altenburger OBs André Neumann zu stellen, war nach der Wahl des obersten Altenburgers wohl die spannenste Frage, wer die Position des Bürgermeisters antreten könnte. Mit Frank Rosenfeld (SPD) hat André Neummann (CDU) jetzt seinen Wunschkandidat vorgestellt. Dies ist insofern bemerkenswert, da meist neu zu besetzende Positionen an Parteikollegen vergeben werden. Hier scheint der neue OB Neumann komplett andere Wege zu gehen. Offenbar setzt er mehr auf Fachkompetenz als auf Parteizugehörigkeit. Immerhin war Rosenfeld der SPD-Kontrahend zu Neumanns Parteikollegen Uwe Melzer im Rennen um das Landratsamt.
Frank Rosenfeld arbeitet derzeit noch als Fachanwalt für Kommunalrecht und dürfte damit der Stadt Altenburg gut tun. In den letzten Jahren fiel die Skatstadt in rechtlichen Dingen vor allem durch das Verlieren von teuren Prozessen oder dem Prozessieren wegen Geringfügigkeiten gegen die eigenen Bürger auf. Doch neben der neuen Personalie entscheidet sich André Neumann auch, die bestehenden dreistufigen Verwaltungsebenen zu ändern. So soll es künftig faktisch keine Ebene der Dezernenten mehr geben. Damit wird die Verwaltung schlanker und vermutlich langfristiger auch billiger. Immerhin handelt es sich bei Dezernenten um die teuersten Mitarbeiter einer Verwaltung. Gleich zwei dieser Stellen werden künftig in Altenburg entfallen.
Letztlich beginnt Neumann damit eine moderne Umstrukturierung der Verwaltung und bindet Fachleute auch über Parteigrenzen hinaus ein. Schon die Entscheidung, seine Mitbewerberin um das Oberbürgermeisteramt Katharina Schenk das Citymanagement anzuvertrauen, dürfte als Signal eines komplett neuen Stiles im Rathaus gelten. Allerdings hat bei Frank Rosenfeld, der Stadtrat das letzte Wort. Dieser muss den Juristen für das Amt des Bürgermeisters und damit Stellvertreters des Oberbürgermeisters wählen.
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