Altenburg, 01.06.2025 11:08 Uhr

Regionales

13:14 Uhr | 16.08.2017

ZAL verlor vor Gericht

Von der öffentlichen Berichterstattung bislang weithin unbemerkt, hat das Verwaltungsgericht Gera aufgrund einer mündlichen Verhandlung am 28.03.2017 in einem Urteil (Aktenzeichen 2 K 500/16 Ge) entschieden, dass der ZAL von sogenannten Teileinleitern keine Abwasserbeiträge erheben darf. Vom Urteil des Verwaltungsgerichts Gera können alle Grundstückseigentümer profitieren, deren Grundstücke nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind. Dies betrifft Grundstücke vor allem in ländlichen Gemeinden, deren Abwässer nach Vorklärung auf dem Grundstück über das Kanalnetz in ein öffentliches Gewässer einleiten.
Entgegen anderslautender Verlautbarungen, die pauschal 80 Prozent aller Beitragsbescheide des ZAL als unwirksam bezeichnen, darf der ZAL für sogenannte Volleinleiter, die an eine zentrale Kläranlage angebunden sind, weiterhin Beiträge erheben. Deren Berechtigung kann dann noch im Einzelfall überprüft werden.
Der Grund für das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera liegt in einem Formulierungsfehler in der Beitrags- und Gebührensatzung des ZAL aus dem Jahre 2008. Anders als andere Gerichte sieht das Verwaltungsgericht Gera die Beitragsregelung in der Beitrags- und Gebührensatzung aber nicht insgesamt als nichtig an. Dies ist für die Beitragszahler von entscheidender Bedeutung. Wäre die Satzung nämlich nichtig, könnte der ZAL einfach eine neue Satzung erlassen und Beiträge neu erheben. Die Festsetzungsverjährungsfrist von 4 Jahren würde neu zu laufen beginnen. Wenn die Satzung aber wirksam ist, können sich die Betroffenen auch im Falle einer nachträglichen Satzungsänderung auf eine Festsetzungsverjährung berufen.
Wer als Teileinleiter gegen einen Festsetzungsbescheid des ZAL keinen Widerspruch eingelegt oder einen solchen zurückgenommen hat, kann ebenfalls von Urteil des Verwaltungsgerichts Gera profitieren. Der ZAL ist nämlich aufgrund der fehlerhaften Satzungsregelung ebenso gehindert, Leistungsbescheide zu erlassen, welche die festgesetzten Beiträge fällig stellen.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Gera ist das Urteil seit dem 06.05.2017 rechtskräftig.

 

Frank Rosenfeld

weitere Meldungen aus dieser Rubrik

21.05.2025

Nicht wiedergewählt, was nun?

Zahlt der Steuerzahler weiterhin für Politiker, welche nicht wiedergewählt wurden? Wird aus jedem abgewählten Politiker ein Lobbyist der... [mehr]

21.05.2025

Das große Filmquiz (48)

In dieser Ausgabe geht es um Wilder oder Whyler oder Skandalfilme aus Hollywood. Mit Manuel Kressin, Torsten Brandt und Mike Langer [mehr]

20.05.2025

Digitale Vergabe der Kita-Plätze

Wer bisher in Altenburg einen Kita-Platz benötigt, musste zunächst eine Kita-Card bei der Stadt beantragen. Mit dieser... [mehr]

27.05.2025

Altenburger Rotary Club hilft bei Kinder- und Jugendsport

Gute Nachrichten für den SV Lerchenberg in Altenburg Dank der Unterstützung des Rotary Clubs Altenburg konnte der Verein zwei neue... [mehr]

27.05.2025

Ballettgala „Extravaganza“

Das Thüringer Staatsballett lädt unter der künstlerischen Leitung von Vitaliy Petrov zur großen Ballettgala „Extravaganza“ ein. Das... [mehr]

21.05.2025

Theatertipps für Altenburg zum Wochenende

„Gefeiert! Verfolgt. Vergessen?“ – Eine musikalisch-literarische Spurensuche. Am Sonntag, den 25. Mai um 11:00 Uhr lädt das Theater... [mehr]

28.05.2025

Nachrichten aus Altenburg und Umgebung

Unsere Meldungen Kirchenkreise in Ostthüringen schließen sich zusammen / Mutmaßliche rechtsextreme Terrorzelle zerschlagen –... [mehr]

22.05.2025

Benefizevent im Paul-Gustavus-Haus Altenburg

Altenburg – Am 23. und 24. Mai 2025 verwandelt sich das Paul-Gustavus-Haus (PGH) in Altenburg in eine Bühne für ein ganz besonderes... [mehr]

25.05.2025

Gott ImPuls am 25. Mai 2025

Gottesdienst für das Altenburger Land mit Detlef Bickel, Franziska und Reinhard Haucke   [mehr]

AGB TV - Livestream
Neu in der Mediathek

Thüringen.TV

Thüringen.TV

Sendung vom 30.05.2025

Der Wochenspiegel für das Altenburger Land

30. Mai 2025

Sendung vom 30.05.2025

ABG.TV überregional

ABG.TV überregional

Sendung vom 30.05.2025