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Regionales

12:18 Uhr | 09.12.2024

Bürger kommen für Schaden auf

Altenburg. Es ist zur weit verbreiteten Unsitte geworden: Insbesondere  Anhänger von Fußballvereinen hinterlassen mit Aufklebern und Graffitis  auf Verkehrsschildern, Leitpfosten und Leitplanken ihre Spuren, um auf  ihre Lieblingsmannschaft aufmerksam zu machen oder Unmut über den  Rivalen zum Ausdruck zu bringen. Was die Fans offenbar lustig finden,  wird für den Landkreis zu einem großen Ärgernis, kostet viel Geld und  verlangt der Kreisstraßenmeisterei des Altenburger Landes unnötige  Arbeit ab. Und es kann für Autofahrer zu einer echten Gefahr werden.  „Das Bekleben und Besprayen von Verkehrszeichen kann so weit gehen,  dass Verkehrsteilnehmer die Schilder nicht mehr korrekt erkennen  können. Im schlimmsten Fall, etwa bei einer Vorfahrtsreglung, führt dies  zu einem Unfall mit Personen- und Sachschaden“, warnt Mario Klocke,  Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr im Landratsamt. 

 

Regelmäßig mit diesem unschönen Thema konfrontiert werden die  Mitarbeiter der in Mockern ansässigen Kreisstraßenmeisterei, denn sie  müssen die hässlichen Hinterlassenschaften der Fans beseitigen. Und  dies stellt sich in den meisten Fällen recht schwierig dar, wie Chef  Christian Küchler erklärt: „Die Aufkleber bekommt man in den meisten  Fällen nicht rückstandslos entfernt, ohne die reflektierende Trägerfolie zu  beschädigen. Die Entfernung von Graffiti ist ebenfalls nur mit chemischen  Lösungsmitteln möglich, die genauso die Folie angreifen. Das heißt für  uns, wir müssen die Verkehrszeichen komplett austauschen, da die  notwendige Reflektion nicht mehr gegeben ist. Demolierte und  gestohlene Verkehrszeichen sind ebenso ein Problem. Dieses Jahr  beträgt der Schaden im Altenburger Land rund 8.000 Euro.“

 

Eine Sachbeschädigung an einem Verkehrsschild oder Leitpfosten ist  eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder  mit Geldstrafe bestraft und kann gegebenenfalls einen gefährlichen  Eingriff in den Straßenverkehr darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von  bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Bürgerinnen und  Bürger, die eine Sachbeschädigungen an verkehrs-technischen Anlagen  beobachten und sachdienliche Hinweise zu den mutmaßlichen Tätern  geben können, werden gebeten, die Kreisstraßenmeisterei in Mockern  (Telefon 03447/ 863919) oder die Polizeiinspektion Altenburger Land  (Telefon 03447/ 4710) zu informieren.  

 

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