13:37 Uhr | 21.08.2024
Mit der Unterzeichnung eines Pauschalvertrages mit der GEMA in der vergangenen Woche stärkt die Thüringer Landesregierung das ehrenamtliche Engagement im Freistaat und entlastet Thüringer Vereine von Gebühren für Musiknutzungen bei Veranstaltungen. Das betrifft das zweite Halbjahr 2024 und gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024.
Der Vertrag ermöglicht es dem Land Thüringen, die GEMA Vergütung für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein im Jahr 2024 zu übernehmen. Davon profitieren alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen, die in Thüringen ansässig und überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Politische Organisationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die geförderten Veranstaltungen dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten und müssen ohne Eintrittsgeld stattfinden.
Die rot-rot-grüne Landesregierung reagiert damit auf die Bedürfnisse der zahlreichen Vereine und Organisationen, die das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens in Thüringen bilden.
Der Vertragsabschluss ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen, die das Land in den vergangenen Monaten mit der GEMA geführt hat. Ziel war es, eine faire Lösung zu finden, die sowohl den ehrenamtlichen Organisationen als auch den von der GEMA vertretenen Musikschaffenden gerecht wird. Der Vertrag sollte nicht zulasten der Künstlerinnen und Künstler gehen, die durch die GEMA vertreten werden. Die Förderung von Kunst und Kultur bleibt ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung.
Die GEMA ermöglicht zudem mit ihrem Online-Portal allen Vereinen die digitale Anmeldung ihrer Veranstaltung und ermöglicht die Lizenzierung von Musiknutzung damit rund um die Uhr.
Auch Vereinen, die bereits eigene Pauschalverträge mit der GEMA haben, kommt der neue Vertrag zugute, sofern sie zusätzliche Veranstaltungen planen, die nicht in ihren bisherigen Vereinbarungen enthalten sind.
Mit diesem Pauschalvertrag setzt die Landesregierung die im Thüringer Ehrenamtsgesetz festgelegte Übernahme von GEMA Vergütungen um und erfüllt den Landtagsbeschluss vom 20. Dezember 2023. Der Vertrag ist ein wichtiger Baustein für die kontinuierliche Unterstützung und Wertschätzung der Ehrenamtsarbeit in Thüringen.
Vereine können ab sofort hier https://www.gema.de/portal/ ihre Veranstaltungen bei der GEMA anmelden und von der Vereinbarung des Freistaats mit der GEMA profitieren. Detaillierte Informationen und die Voraussetzungen für die Förderung sind auf der Webseite der GEMA verfügbar.
Details der geförderten Veranstaltungen finden Sie unter diesem https://www.gema.de/ehrenamtliche-vereine-in-thueringen auf der Webseite der GEMA.
Bei Fragen wenden sich Vereine bitte an das GEMA Hilfecenter (https://www.gema.de/hilfe) oder kontaktieren das GEMA KundenCenter unter dem Stichwort „Ehrenamt“.
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