11:28 Uhr | 25.05.2023
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Thüringer Oberlandesgericht eine Musterklage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass die Sparkasse Altenburger Land unrechtmäßig Sparverträge vom Typ "S-Vermögensplan" gekündigt hat und unwirksame Zinsklauseln verwendet hat. Im Jahr 2020 wurden rund 6.000 Verbraucher und Verbraucherinnen mit unbefristeten Verträgen von der Sparkasse gekündigt. Bei Vertragsabschluss wurden den treuen Sparern insbesondere attraktive Prämien in Aussicht gestellt. Betroffene haben ab sofort die Möglichkeit, sich kostenlos der Musterfeststellungsklage anzuschließen.
"Die Kündigungen der rund 6.000 Sparverträge sind rechtlich nicht gerechtfertigt. Die Sparkasse Altenburger Land hat Tausenden von Sparerinnen und Sparern zu Unrecht Prämienzahlungen vorenthalten", erklärt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim vzbv. "Durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage können sich die Betroffenen gegen das Vorgehen der Sparkasse Altenburger Land zur Wehr setzen, ohne selbst Klage erheben zu müssen."
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