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Regionales

18:34 Uhr | 24.11.2021

Aktualisiert: Ausgangssperre für Ungeimpfte kommt

Morgen soll im Landtag eine neue Verordnung zum Infektionssschutz in Thüringen beschlossen werden. Inzwischen hat das Kabinett der Thüringer Regierung einen entsprechenden Beschluss gefasst. So werden Messen, Kongresse, Weihnachtsmärkte untersagt. Die Sperrstunde der Gastronomie ist ab 22.00 Uhr und hier gilt 2G. Museen und Freizeiteinrichtungen müssen sich an 2G halten, Spielhallen, Spielbanken oder Wettbüros sogar an 2G-Plus.Private und nichtöffentliche Veranstaltungen müssen ab 20 Personen angezeigt werden und es gilt dann 2G. 

 

Die größten Einschränkungen müssen Nichtgeimpfte hinnehmen. Diese dürfen sich nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes treffen bzw. sind hier bis zu zwei haushaltsfremde Personen erlaubt. Befristet bis zum 15. dezember gilt für ungeimpfte Personen eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres werden hierbei nicht eingerechnet. 

 

Der Einzelhandel, abseits des täglichen Bedarfes, darf nur noch mit 2G betreten werden. Im ÖPNV gilt 3G. Für Pflege- oder Tagespflegeeinrichtugnen gilt künftig 1G. 

 

Wir übertragen morgen 11.00 Uhr die Sitzung des Landtages Live! Inwieweit allerdings der Landtags selbst auf Teile der Verodnung Einfluss nehmen kann, ist unklar.

 

Nachtrag (17:57 Uhr): Tatsächlich war es uns bislang nicht möglich eindeutig zu klären, ab wann die neue Verordnung gilt. So vermelden verschiedene Medien, dass diese Verordnung ab Mittwoch gilt. Eventuell ist damit die Zeit nach der Landtagssitzung gemeint. Der Landkreis Altenburger Land habe allerdings Kreistagsmitglieder darüber informiert, dass die Verordnung erst frühestens ab Donnerstag gelten könne. 

 

Nachtrag (24.11.21): Die Verordnung wird so in Kraft treten, wie diese als Kabinettsbeschluss am 23. November vorgestellt wurde. Zwar wurden Teile im Landtag kritisiert, aber einen endgültige Beschlussfassung hinsichtlich der Verodnung hat es durch den Landtag nicht gegeben und war auch so nicht notwendig. Damit tritt die neue Verordnung in Kraft und wird vorerst bis 15. Dezember 2021 gelten.

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