14:23 Uhr | 16.11.2021
Auf Grund der hohen Inzidenzen in Verbindung mit der Belastungen der Klinike verschärft Thüringen mit einem heutigen Kabinettsbeschluss die Corona-Rageln. Grundlegend werden weitgehend alle Veranstaltungen und Angebote mit der 2G-Regel versehen. Lediglich nicht öffentliche Veranstaltungen können in geschlossenen Räumen bei bis zu 15 Personen und unter freiem Himmel bei bis zu 20 Personen ohne 2G durchgeführt werden. Ab dieser Personenzahl gilt ebenfalls die Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte. Gaststätten, Deskotheken, Beherbegungsbetriebe, Saunen oder sonstige Freizeitangebote dürfen nurmehr mit 2G stattfinden. Ausnahmen von 2G gelten für den Einzelhandel, Kinder- und Jugendsport, Gottesdienste oder Hochschulen.
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