Altenburg, 11.11.2025 01:08 Uhr

Regionales

14:59 Uhr | 09.04.2021

Ab Montag neue Allgemeinverfügung

Altenburg. Das Gesundheitsamt meldete heute 24 Neuinfektionen. Die 7-Tage-Inzidenz bleibt knapp unter dem Wert 200 und liegt bei 196,9.

 

Einen neuen Ausbruch gibt es im Seniorenzentrum Meuselwitz. Sechs Bewohner und drei Mitarbeiter haben sich hier mit dem Coronavirus infiziert. Nach Bekanntwerden der ersten Infektion hat das Gesundheitsamt das komplette Heim, also alle Bewohner und Mitarbeiter, abgestrichen. Die Ergebnisse der PCR-Tests liegen aber noch nicht vollständig vor, so dass abzuwarten bleibt, ob sich die Zahl der Infizierten weiter erhöht.

 

Ab Montag, den 12. April 2021, tritt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft, die vom Freistaat Thüringen genehmigt wurde. Die wichtigsten Regelungen sind: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Es darf sich nur noch mit denAngehörigen des eigenen Haushaltes und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, aufgehalten werden.

 

Es gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft ist in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Die Schulen öffnen wieder für die Klassenstufen 1-12 (eingeschränkter Regelbetrieb; Phase GELB). Der Sportunterricht- und Schwimmunterricht ist untersagt. Weiterhin sind das Singen und der Gesangsunterricht nicht gestatten. Es gelten weiterhin die Reglungen des Freistaates Thüringen.

 

Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben geöffnet. Personen mit Ausnahme des Personals und den in den Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kindern ist der Zutritt zum Gebäude der Kindertagesbetreuung untersagt. An Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen dürfen lediglich 10 Personen teilnehmen.

 

Dazu sagte Landrat Uwe Melzer: „Die Schulen offenzuhalten, ist unser erklärtes Ziel, denn Eltern brauchen Planbarkeit, Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte zumindest in ihrem Lernumfeld sowie best mögliche Lernergebnisse und Schulabschlüsse am Ende dieses Schuljahres. Der Freistaat Thüringen hat zugesagt, dass nach den Osterferien die entsprechenden Schnelltestkapazitäten für die Schulen zur Verfügung stehen. Ich erwarte vom Freistaat, dass er dieses Versprechen nun auch einhält. An die Eltern, Schüler und Pädagogen möchte ich appellieren, die Hygieneregeln weiterhin strikt einzuhalten und vor allem die freiwilligen kostenlosen Schnelltestangebote in den Schulen sowie in den Testzentren und Teststationen des Altenburger Landes zu nutzen, damit es uns gelingt, Infektionen frühzeitig aufzuspüren und Ausbrüche zu verhindern.“

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