11:16 Uhr | 19.04.2020
Mit der neuen Verfügung des Freistaates erwacht Thüringen langsam wieder aus dem Tiefschlaf. Allerdings zeigte sich der Freistaat im Verhältnis z.B. zum benachtbarten Sachsen in den Regelungen im Zuge der Corona-Krise schon bislang deutlich liberaler. Wir haben alle Änderungen für die nächsten Wochen zusammengefasst.
Nach wie vor gilt:
- Abstand halten (mindestens 1,5m)
- Hygienemaßmahmen einhalten
- Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten
Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen, werden genehmigt:
Ab 20. April Öffnung von:
- Bibliotheken
- Geburtsvorbereitungskursen
- Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf Autohandel
Ab dem 24. April Öffnung von:
- Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern
Ab 27. April Öffnung von:
- Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
- Museen, Galerien und Ausstellungen
- Beratungsstellen
- Schulen für Abiturienten
Ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:
- Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
- Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
- Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Personen, unter freiem Himmel max. 50 Personen)
Ab 4. Mai Öffnung von:
- Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
- Schulen für weitere Abschlussklassen
In einigen Regionen in Thüringen gelten weitergehende Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich daher zusätzlich direkt bei Ihrem Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalfernsehen. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen!
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