09:26 Uhr | 15.11.2019
Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses in der Bereinigungssitzung des Bundestages ist die Gründung der deutschlandweit größten länderübergreifenden staatlichen Kulturstiftung des öffentlichen Rechts einen entscheidenden Schritt näher gerückt.
Nach den Plänen des Bundes und der beiden Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt sollen die bisherigen beiden Landesstiftungen „Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ und „Kulturstiftung Sachsen-Anhalt“ schrittweise in die „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ (KMSG) eingebracht werden. Weitere Liegenschaften und die dort verorteten Betriebe von Kultureinrichtungen können in die KMSG im Einvernehmen zwischen den Ländern aufgenommen werden. Die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt sind gleichberechtigte Partner.
„Nachdem die Pläne bereits im letzten Bildungs- und Kulturausschuss vorgestellt wurden, werden wir zügig die weiteren Schritte im parlamentarischen Verfahren angehen und hoffen auf die Unterstützung des Landtages, in dessen Händen der Abschluss des notwendigen Staatsvertrages liegt“, so Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra. „Diese Stiftung ist für den gesamten mitteldeutschen Kulturraum eine enorme Chance. Erstmals werden wir unsere Kulturschätze umfassend sanieren und präsentieren können und ich freue mich, da nun der Durchbruch geschafft ist“, fügte er hinzu.
Thüringens Kulturminister und Chef der Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: „Das reichhaltige kulturelle Erbe Thüringens zu sichern ist uns ein großes Anliegen. Wir tragen damit auch zur Selbstvergewisserung über die Geschichte unserer Heimat Thüringen und unserer Identität bei. Durch die wichtige Initiative aus dem Deutschen Bundestag haben wir Gelegenheit, unsere Schlösser und Gärten kulturtouristisch zu entwickeln und insbesondere die museale Präsentationen in unseren Schlössern voranzubringen. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages stimmt mich auch deshalb optimistisch, weil damit auch die Möglichkeit besteht, dass die Länder 2022 über die Fortsetzung des Sonderinvestitionsprogramms mit dem Bund verhandeln. Eine kontinuierliche Finanzierung für die Schlösser in Thüringen ist somit möglich.“
Die Hauptverwaltungsstandorte der neuen Stiftung sollen in Halle (Saale) und in einem durch Thüringen noch festzulegenden Ort liegen. Die rechtliche Sitz der Stiftung wird in Halle (Saale) sein und gemeinsam mit Thüringen beaufsichtigt.
Die Planungen sehen vor, dass in einem ersten Sonderinvestitionsprogramm vom Bund und den beiden Ländern insgesamt 400 Millionen Euro Investitionskosten und dauerhaft jährlich bis zu 60 Millionen Euro Betriebskosten in die Stiftung eingebracht werden. Der Bund übernimmt jeweils die Hälfte der Mittel, die andere Hälfte teilen sich Thüringen und Sachsen-Anhalt.
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