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16:39 Uhr | 17.09.2018

Warnung: Keine Lebensmittel aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland mitbringen/

Schweinepest hat Westeuropa erreicht

Warnung: Keine Lebensmittel aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland mitbringen/ Aktuell keine akute Gefahr für Thüringen

Am 12. September 2018 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien festgestellt. Darauf macht das Thüringer Sozialministerium aufmerksam. Der Fundort lag im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien, etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Bisher gibt es noch keinen ASP-Fall in Deutschland. Eine akute Gefahr für thüringische Schweinehalter besteht derzeit nicht, erhöhte Wachsamkeit ist aber auf jeden Fall ist geboten.

 

Dazu sagte Sozialministerin Heike Werner: „Die Afrikanische Schweinepest stellt seit längerem eine Bedrohung auch für Thüringen dar. Die neue Situation nehme ich sehr ernst. Die Seuchengefahr ist angestiegen. Unsere Vorbereitungen für den Krisenfall laufen, die zuständigen Behörden erhöhen nochmals ihre Aufmerksamkeit. Das Verbot des Mitbringens von tierischen Lebensmitteln aus den betroffen Gebieten muss unbedingt beachtet werden. Dies gilt sowohl für Reisende als auch für Menschen, die beispielsweise als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft oder als Transitfahrer beschäftigt sind. Alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Jäger, Landwirte, Tierärzte, aber auch Spaziergänger, sind aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird dann die Beprobung, Untersuchung auf ASP sowie die unschädliche Entsorgung veranlassen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.“

 

Seit der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Jahr 2007 in die transkaukasischen Länder kam es zu Ausbrüchen mit massiver Verbreitung in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation, Weißrusslands und der Ukraine. Seit 2014 breitet sich das ASP-Virus in der Wildschweinepopulation sowie in Schweinebeständen im Osten Polens, in Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Moldawien, Ungarn, Tschechien und Bulgarien erheblich aus. Bisher ist die Ursache der Einschleppung der ASP nach Belgien nicht geklärt. Ein weggeworfenes Wurstbrot ist als Ursache aber sehr wahrscheinlich.

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung dieser Tierseuche in die Tierbestände wäre jedoch enorm hoch. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Nahezu jedes infizierte Tier stirbt innerhalb kurzer Zeit.

Ein Impfstoff ist nicht verfügbar. In den betroffenen Betrieben wären alle Schweine zu töten, größere Gebiete wären von Sperrmaßnahmen betroffen. Die Vermarktung von Schweinen und von Schweinen stammenden Erzeugnissen wird im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wild- oder Hausschweinen erheblich beeinträchtigt, auch mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf den gesamten Export von Schweinen und von Schweinen stammenden Erzeugnissen aus Deutschland.

 

Ein Gefährdungspotential für eine Verschleppung der Seuche stellt das unerlaubte Mitbringen von tierischen Lebensmitteln (vor allem Rohwürsten wie Schinken, Salami, Mett- oder Teewurst) im privaten Reiseverkehr aus den Seuchengebieten dar. Wenn Reste von diesen Lebensmitteln dann, ebenfalls illegal, zu Haus- oder Wildschweinen gelangen, besteht ein extrem hohes Infektionsrisiko. Ein weiteres mögliches Risiko für die Einschleppung der Erkrankung könnten auch gegebenenfalls unzureichend desinfizierte, zurückkehrende Fahrzeuge darstellen, insbesondere, wenn lebende Schweine in die genannten Regionen exportiert wurden. Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen Ländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Tschechische Republik, Ungarn, Moldawien und auch Sardinien) stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.

Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material, zum Beispiel durch Wegwerfen von mit ASP-Virus behafteten Lebensmitteln in die Umwelt, wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesinstitut für Tiergesundheit, als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird ebenso als hoch bewertet.

Alle Schweinehalter sind aufgefordert, die Biosicherheit in den Betrieben zu erhöhen und die seuchenhygienischen Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu überprüfen sowie zu verschärfen. Dazu gehört eine strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, die Unterbindung jeglichen Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen, die Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und die strenge Kontrolle des Personen- und Tiertransportfahrzeugverkehrs. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.

Aufgrund der Gefahrenlage sind Hygienemaßnahmen bei der Jagd besonders wichtig. Die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter sind hierbei besonders hervorzuheben.

Zur schnellstmöglichen Erkennung einer möglichen Einschleppung des ASP-Virus ist insbesondere die Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen bei Wildschweinen durch Untersuchung jedes tot aufgefundenen Wildschweines unerlässlich.

 

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